Heute informierte Sabine Franken in dem wöchentlichen Unternehmertreff des BNI Dreiländereck über den Einsatz einer Videoüberwachung im gewerblichen Bereich.
Was gilt es zu beachten? Wie wahre ich die Rechte der Mitarbeitenden sowie die Interessen des Unternehmers?
Videoüberwachung ist die systematische Aufzeichnung und Überwachung von Bildmaterial durch Kameras. Wo werden Videoüberwachungsanlagen genutzt, wo ist es zulässig und wo darf sie auf keinen Fall eingesetzt werden. Welche Arten von Aufzeichnungsgeräten gibt es denn eigentlich? Eine Vielzahl von Möglichkeiten wurde hier aufgezählt. Es kam zum Ausdruck, dass die Dokumentation sowie eine eventuelle Datenschutzfolgenabschätzung elementar wichtig sind. Natürlich spielt auch die Speicherung und Weiterverarbeitung eine große Rolle. Weiterhin wurde auf das Thema Tonaufnahmen bei Videoaufzeichnungen und die rechtlichen Auswirkungen eingegangen. Mit Beispielen aus der Praxis wurde die Präsentation abschließend abgerundet.